Die UNESCO ist die Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur (mehr Informationen dazu unter http://de.wikipedia.org/wiki/UNESCO ). Das Welterbestätte-Programm der UNESCO bestimmt weltweit Orte (etwa einen Wald, Berg, See, eine Wüste, ein Denkmal, Gebäude, einen Gebäudekomplex oder eine Stadt), die von besonderer kultureller, naturbedingter oder religiöser Bedeutung sind. Diesen Stätten kommt eine hervorragende Bedeutung als universelles Erbe der Menschheit zu. Rechtlich bleiben die Welterbestätten der Gesetzgebung des jeweiligen Land unterstellt. Zusätzlich betrachtet es die UNESCO als Interesse der internationalen Gemeinschaft, diese Stätten zu erhalten.
Die Ernennung zur Welterbestätte verläuft wie folgt: Jedes Land ist berechtigt, eine Liste mit Nominierungen an das Welterbekomitee zu senden, ein zwischenstaatliches Gremium. Die Kandidaturen werden unabhängig voneinander durch die World Conservation Union sowie den Internationalen Rat für Denkmalpflege ICOMOS evaluiert. Beide machen anschliessend eine Empfehlung zuhanden des Welterbekomitees. Dieses Gremium stimmt dann über die Ernennung der Stätten ab.
Momentan gibt es weltweit 961 Welterbestätten in 157 Ländern: 745 Kulturdenkmäler, 187 Naturdenkmäler und 29, die sowohl Kultur- als auch Naturdenkmal sind. 29 Welterbestätten liegen in Indien, davon vier im Bundesstaat Tamil Nadu. Für mehr Informationen über das Welterbeprogramm siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Welterbestätte.
Rund 20% der Stätten auf der Welterbeliste sind in irgendeiner Weise von spiritueller oder religiöser Bedeutung. Diese Güter, über die meisten Länder der Welt verteilt, bilden die grösste Einzelkategorie auf dieser Liste. Der Begriff “Heilige Stätte” beinhaltet Orte, die für Menschen und Gemeinschaften eine besondere spirituelle Bedeutung haben. Und der Begriff “Sacred natural site” – zu deutsch etwa “Heilige Naturstätte” – entspricht Orten auf dem Land oder im Wasser, die für Menschen oder Gemeinschaften eine besondere spirituelle Bedeutung haben. So wurde das 2008 in den Richtlinien für den Erhalt und das Management von Heiligen Naturstätten durch die UNESCO/IUCN (Internationale Union für die Bewahrung der Natur und natürlicher Ressourcen) festgehalten
(siehe http://data.iucn.org/dbtw-wpd/edocs/PAG-016.pdf).
In letzter Zeit hat das Interesse an der Welterbekonvention betreffend den Schutz religiöser Stätten stark zugenommen. Anfangs November 2010 fand in Kiew/Ukraine ein internationales Seminar über die Rolle religiöser Gemeinschaften beim Management von Welterbegütern unter dem Patronat des ukrainischen Präsidenten und der UNESCO statt. Bei Seminarende am 5. November nahmen die Teilnehmenden einstimmig das Kiever Statement zum Schutz religiöser Güter im Rahmen der Welterbekonvention an (siehe http://whc.unesco.org/en/religious-sacred-heritage/). Es wurde in enger Zusammenarbeit mit nationalen Autoritäten, internationalen Experten, Managern solcher Stätte sowie Vertretern religiöser Gemeinschaften ausgearbeitet. Es ist das erste und einmaligste Dokument, das generelle Empfehlungen zu diesem spezifischen Thema abgibt.
Ausserdem publizierte die Internationale Studienzentrale für die Erhaltung und Restaurierung von Kulturgut ICCROM Richtlinien für den Erhalt lebendiger religiöser Welterbestätten. (siehe http://www.iccrom.org/pdf/ICCROM_ICS03_ReligiousHeritage_en.pdf)
Das wichtigste und beste Dokument für unsere Initiative ist der “Sacred Natural Sites – Guidelines for Protected Area Managers” siehe http://data.iucn.org/dbtw-wpd/edocs/PAG-016.pdf. Wir schlagen vor, dass dieses Dokument als Basis für die Erhaltungsbemühungen verwendet wird. Es enthält sehr hilfreiche und detaillierte Listen mit Vorgehensschritten und Strategien, die sich für jeden Heilige Naturstätte wie den Arunachala eignen. Es wird von der UNESCO benutzt und entstand in Zusammenarbeit der UNESCO mit vielen anderen Schutzorganisationen.